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Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist für jeden Bürger von großer praktischer Bedeutung. Schließlich ist man tagtäglich auf öffentlichen Wegen und Straßen als Verkehrsteilnehmer - sei es als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger - mit ihm konfrontiert.

Das Verkehrsrecht lässt sich in viele Untergebiete aufteilen.

Der allgemeine privatrechtliche Teil - das sogenannte Verkehrszivilrecht - befasst sich primär mit den Problembereichen der Verkehrshaftung bzw. Verkehrsunfallhaftung. Aus einem Verkehrsunfall resultiert eine Fülle an möglichen Ansprüchen gegen den Unfallverursacher bzw. gegen dessen Haftpflichtversicherung. Neben Reparaturkosten oder dem Ersatz des Wiederbeschaffungswerts bei Totalschäden, stehen Betroffenen u.a. auch Ersatz von Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung, die Bezahlung von Abschlepp- und Sachverständigengutachterkosten aber auch Schmerzensgeld bei erlittenen Verletzungen, Schadensersatzansprüche wegen Sachbeschädigung von Gegenständen die sich im Fahrzeug befanden.

Für den Laien ist die frühstmögliche Mandatierung eines Anwalts unerlässlich. Einerseits muss schnell und effizient die Frage nach dem Verschulden geklärt werden, andererseits müssen sämtliche in Betracht kommende Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftplichtversicherung geltend gemacht werden, damit der Verunfallte auf keinem seiner Schadenspositionen "sitzen bleibt".
Ein Anwalt der mit einem Unfallhergang, sollte auch im Interesse seines Mandanten die notwendige Schadensanzeige an die eigene Haftpflichtversicherung vornehmen. Nur so kann verhindert werden, dass diese vorschnell einen Schaden reguliert, obwohl sie hierfür überhaupt nicht einstandspflichtig war.

Ein ebenfalls relevantes Themengebiet des privatrechtlichen Verkehrsrechts bildet das Verkehrsvertragsrecht. Gemeint sind damit sämtliche Vorgänge die mit dem Erwerb oder der zeitweisen Überlassung von Fahrzeugen zu tun haben. Das können neben Kauf- und Verkauf auch Leasingverträge oder Ratenkaufverträge sein. Selbstverständlich sind auch Gewährleistungs- und Garantieansprüche gegen den Vertragspartner hierunter zu fassen.

Letztlich ist auch das Verkehrsstrafrecht von zentraler Wichtigkeit und täglicher Brisanz. Nur ein Anwalt kann Betroffenen das richtige Vorgehen gegen Maßnahmen wie Führerscheinentzug, der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder Bußgeldbescheiden aufzeigen.