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Gesellschaftsrecht

Unter dem Begriff der Gesellschaft versteht das deutsche Recht im weitesten Sinne den Zusammenschluss mehrerer Personen durch Gesellschaftsvertrag. sie muss einem erlaubten Zweck dienen, der von den Gesellschaftern gefördert wird.

Es gibt die verschiedensten Gesellschaftstypen die allesamt unterschiedliche Vor- und Nachteile bieten. Deshalb ist es bereits vor der Gründung einer Gesellschaft von Vorteil einen Rechtsanwalt zu mandatieren. Nur dieser kann individuell auf die persönlichen Bedürfnisse der Gesellschaftsgründer hin den vorteilhaftesten Gesellschaftstypen aufzeigen und gleichzeitig die notwendigen Gründungsmodalitäten ausarbeiten.

Bei den unterschiedlichen Gesellschaftstypen unterscheidet man primär in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Zu den Personengesellschaften im deutschen Recht zählen:

  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Die offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Die Kommanditgesellschaft (KG)
  • Die Partnerschaftsgesellschaft (nach dem PartGG)

Personengesellschaften sind keine juristischen Personen, besitzen jedoch teilweise Rechtsfähigkeit. Die Gesellschafter haften in der Regel sowohl mit dem Gesellschaftsvermögen als auch mit ihrem Privatvermögen.
Zu den Kapitalgesellschaften im deutschen Recht zählen:

  • Die Aktiengesellschaft (AG)
  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Kapitalgesellschaften sind rechtsfähige Gesellschaften. Das bedeutet sie können klagen und verklagt werden. Sie sind Träger von Rechten und Pflichten. Sie werden vom Vorstand oder dem/den Geschäftsführer(n) vertreten.