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Unerlaubte Handlungen

Das Recht der unerlaubten Handlung oder auch Deliktsrecht genannt, befasst sich mit Schadensersatzansprüchen die aus einem rechtswidrigen und schuldhaften Verhalten eines Schädigers fremder Rechte oder Rechtsgüter wie Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder sonstiger Rechte erwachsen. Unter sonstigen Rechten versteht das Deliktsrecht unter anderem das Namensrecht, das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs oder das Recht zur freien Meinungsäußerung. Die zivilrechtliche Durchsetzung solcher Ansprüche erfolgt losgelöst vom strafrechtlichen Verfahren gegen den Schädiger, welchem primär ein Sanktionscharakter zukommt. Darüber hinaus können solche Ansprüche regelmäßig auch dann entstehen, wenn dem Schädiger gar kein strafrechtlich relevantes Handeln vorgeworfen werden kann (z.b. fahrlässige Sachbeschädigung).

Die häufigste Art des Schadensersatzes aus unerlaubter Handlung stellt in der Praxis wohl das Schmerzensgeld aufgrund einer erlittenen körperlichen Verletzung dar. Die Höhe eines Schmerzensgeldes ist für den konkreten Einzelfall zu bestimmen und nicht verallgemeinerbar. Zur Schätzung werden neben anerkannten Schmerzensgeldtabellen auch vergleichbare Urteile herangezogen. Ein auf das Deliktsrecht spezialisierter Anwalt hilft dabei, für jede Situation das angemessene Schmerzensgeld zu beziffern und im Zweifel gerichtlich geltend zu machen.

Für Opfer von Gewalttaten besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltenschutzgesetz zu stellen um sich bereits vor einem Hauptverfahren Schutz vor dem Täter zu sichern. Ein umsichtiger Rechtsanwalt prüft bereits im Erstgespräch mit dem Mandanten ob die Voraussetzungen für einen solchen Antrag vorliegen und erläutert, was hierfür zu tun ist.

Ebenfalls mit dem Deliktsrecht verbunden sind Unterlassungsansprüche. Die wohl relevantesten Beispiele sind die Unterlassung von Grundstückseinwirkungen im Nachbarrecht oder ehrverletzende Äußerungen in der Öffentlichkeit durch Dritte. Neben der Möglichkeit einen solchen Unterlassungsanspruch in einem langdauernden Hauptverfahren gerichtlich durchzusetzen, besteht auch hier die Option mit Hilfe einer einstweiligen Anordnung schnell für Rechtssicherheit zu Sorgen.