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Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts vertreten wir sowohl die Interessen von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern. Unsere jahrelange Erfahrung auf den Gebieten des Individualarbeitsrechts einerseits und dem Kollektivarbeitsrecht andererseits macht uns zu Ihrem kompetenten Ansprechpartner in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Das individuelle Arbeitsrecht umfasst die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Zu den relevantesten individualarbeitsrechtlichen Problemfeldern für Arbeitgeber gehören:

  • Die Ausarbeitung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Das Aufheben bestehender Arbeitsverträge durch ordentliche/außerordentliche Kündigungen, Änderungskündigungen oder Aufhebungsverträge
  • Rechtsfehlerfreie Erteilung von Arbeitszeugnissen, Abmahnungen, Dienstweisungen und Versetzungen
  • Sowie der korrekte Umgang mit täglichen Problemen innerhalb des Arbeitsplatzes wie Mobbing oder Gleichstellung der Arbeitnehmer untereinander

Demgegenüber stehen selbstverständlich auch die Recht der Arbeitnehmer welche regelmäßig durch anwaltlichen Beistand überprüft und gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden können. Hierzu zählen unter anderem:

  • Abwehransprüche aus dem Kündigungsschutzgesetz
  • Die Wahrung des Prinzips der Bestenauslese bei Beförderungen
  • Lohnzahlungen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Überprüfung von Urlaubsansprüchen, die Leistung von Sonderzahlungen wie etwa Weihnachtsgratifikationen
  • Das Vorgehen gegen unrechtmäßige Abmahnungen oder Dienstweisungen
  • Die Erteilung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber

Gerade die bloß fragmentarische Regelung des Arbeitsrechts in Deutschland und die starke Einflussnahme der Rechtsprechung machen es besonders wichtig, sich bei arbeitsrechtlichen Problemen anwaltlich beraten zu lassen.
Wir blicken auf langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts zurück. Dieser Zweig des Arbeitsrechts betrifft das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmervertretern wie Gewerkschaften.

Zu den wichtigsten Problemfelder des kollektiven Arbeitsrechts zählen die:

  • Gestaltung, Vereinbarung, Einhaltung und Überprüfung von Tarifverträgen
  • Die Ausübung des Streikrechts
  • Betriebsvereinbarungen und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates